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TI-Anbindung für Sanitätshäuser

Für Sanitätshäuser gilt bei der Telematikinfrastruktur dieselbe Anschlussfrist wie für Heilmittelerbringer, der 1. Oktober 2027, und schon ab dem 1. Juli 2027 kommen elektronische Verordnungen. Anders als für alle anderen Berufsgruppen gibt es für Hilfsmittelerbringer bisher keine Finanzierungsvereinbarung und damit keine TI-Pauschale, die Sie beantragen könnten.

keineTI-Finanzierungsvereinbarung für Hilfsmittelerbringer
1. Juli 2027elektronische Verordnung
1. Oktober 2027Anbindungspflicht

Vereinbarungen: Liste des GKV-Spitzenverbandes, Stand 07.10.2026 · Fristen: § 360 Abs. 7 und 8 SGB V

Bekommen wir eine TI-Pauschale?

Derzeit nicht. Der GKV-Spitzenverband führt für Hebammen, Heilmittelerbringer, Pflegeeinrichtungen und weitere Gruppen eine TI-Finanzierungsvereinbarung, für Hilfsmittelerbringer keine. Ohne Vereinbarung gibt es keinen Betrag und keinen Antragsweg. Die Anschlusspflicht gilt trotzdem.

AuslegungGKV-SpitzenverbandStand: 07.10.2026

Bis wann muss ein Sanitätshaus angebunden sein?

Der Anschluss ist bis zum 1. Oktober 2027 vorgeschrieben, § 360 Abs. 8 SGB V nennt Heil- und Hilfsmittelerbringer gemeinsam. Praktisch zählt aber ein früheres Datum: Ab dem 1. Juli 2027 müssen Hilfsmittelerbringer ihre Leistungen auch auf Grundlage einer elektronischen Verordnung erbringen.

GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 31.08.2026

Braucht dafür jemand bei uns einen elektronischen Heilberufsausweis?

Für die Institutionskarte Ihres Betriebs nicht. Grundsätzlich darf eine SMC-B nur an Einrichtungen ausgegeben werden, denen ein Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises zugeordnet werden kann. Für Hilfsmittelerbringer gilt diese Anforderung ausdrücklich nicht.

GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 31.08.2026

Bekommen wir Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen

So läuft die Anbindung

  1. Bedarf klären

    Beruf, Bundesland und aktueller TI-Stand. Zwei Minuten, über das Formular unten.

    Steuert: wir
  2. Karten beantragen

    SMC-B und eHBA werden bei eGBR und Vertrauensdiensteanbieter beantragt. eGBR Vertrauensdiensteanbieter (gematik)

    Steuert: Behörden
  3. Installation

    Das TI-Gateway wird bei Ihnen aufgeschaltet. Den Termin stimmen wir so ab, dass der Betrieb weiterläuft.

    Steuert: Anbieter
  4. Pauschale abrechnen

    Eigenerklärung im GKV-Antragsportal, danach zahlt der GKV-Spitzenverband quartalsweise.

    Steuert: GKV-Spitzenverband

Anfrage stellen

Anfrage für Sanitätshaus. Schreiben Sie uns Bundesland, aktuellen TI-Stand und Ihre Frage. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.

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