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TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen

Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur seit dem 1. Juli 2025 vorgeschrieben. Wer noch nicht angebunden ist, holt das nach: Die TI-Pauschale gibt es ab dem Monat der Aufschaltung, und den Anspruch müssen Sie innerhalb eines Jahres geltend machen.

213,75 €Grundpauschale 2026, monatlich je Einrichtung
2 × 7,99 €Zuschlagspauschalen 2026, monatlich
1. Juli 2025Anschluss vorgeschrieben, Frist verstrichen

Beträge: GKV-Spitzenverband für 2025, fortgeschrieben mit dem Orientierungswert 2026 · Frist: § 341 Abs. 8 SGB V

Bis wann muss eine Pflegeeinrichtung angebunden sein?

Bis zum 1. Juli 2025. Bis dahin mussten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen alle Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfüllen. Wer noch nicht angebunden ist, holt das nach; die Pauschale gibt es ab dem Monat der Aufschaltung.

GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 07.10.2026

Bekommt jede Einrichtung eine eigene Pauschale?

Ja. Besteht für mehrere Einrichtungen eines Trägers ein Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Abs. 2 SGB XI, hat jede darunter fallende Einrichtung einen eigenen Anspruch. Wer daneben Versorgungsverträge nach SGB V hat, rechnet die Pauschale trotzdem nur einmal ab.

GesetzeslageGKV-SpitzenverbandStand: 31.08.2026

Wie lange habe ich Zeit, den Anspruch geltend zu machen?

Ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Nachweis des Anschlusses gegenüber dem GKV-Spitzenverband, und Ansprüche, die länger zurückliegen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Wer die Anbindung abschließt und den Antrag liegen lässt, verliert das Geld endgültig.

GesetzeslageGKV-SpitzenverbandStand: 31.08.2026

Wie hoch ist die Pauschale für Pflegeeinrichtungen?

2026 sind es 213,75 Euro Grundpauschale im Monat, dazu zwei Zuschlagspauschalen von je 7,99 Euro. Die Vereinbarung von 2024 nennt noch 192,80 und 7,20 Euro, wird aber jährlich zum 1. Januar mit dem Punktwert fortgeschrieben, erstmals 2024. Für 2025 nennt der GKV-Spitzenverband 207,93 und 7,77 Euro.

AuslegungGKV-SpitzenverbandRechnung: 207,93 € (2025, GKV-Spitzenverband) × 12,7404/12,3934 = 213,75 € (2026); Zuschlag 7,77 € × 12,7404/12,3934 = 7,99 €.Stand: 07.10.2026

Was bis wann gilt

  1. 1.7.2025Anschluss für Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben
  2. heuteAnspruch entsteht mit der Aufschaltung
  3. + 1 JahrAusschlussfrist: Anspruch nach dem Anschluss geltend machen

GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 07.10.2026

So läuft die Anbindung

  1. Bedarf klären

    Beruf, Bundesland und aktueller TI-Stand. Zwei Minuten, über das Formular unten.

    Steuert: wir
  2. Karten beantragen

    SMC-B und eHBA werden bei eGBR und Vertrauensdiensteanbieter beantragt. eGBR Vertrauensdiensteanbieter (gematik)

    Steuert: Behörden
  3. Installation

    Das TI-Gateway wird bei Ihnen aufgeschaltet. Den Termin stimmen wir so ab, dass der Betrieb weiterläuft.

    Steuert: Anbieter
  4. Pauschale abrechnen

    Eigenerklärung im GKV-Antragsportal, danach zahlt der GKV-Spitzenverband quartalsweise.

    Steuert: GKV-Spitzenverband

Wann wird die TI-Pauschale gezahlt?

Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen

Aufschaltmonat, Antragsfrist und späteste Auszahlung
Aufschaltung imAntrag spätestensAuszahlung spätestensMonate vorfinanziert
Januar30.06.15.09.8
April30.09.15.12.8
Juli31.12.15.03.8
Oktober31.03.15.06.8

GesetzeslageTI-Finanzierungsvereinbarung, § 6 Abs. 3 und 5Stand: 07.10.2026

Was laufen muss

Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen

Was die Pauschale kürzt

Kürzung der TI-Pauschale
FallPauschale je MonatFundstelle
Alles nachgewiesen213,75 €§ 2 Abs. 1
Eine Anwendung fehlt106,88 €§ 3 Abs. 6
Zwei Anwendungen fehlen0,00 €§ 3 Abs. 7
Kein TI-Anschluss0,00 €§ 3 Abs. 7

AuslegungFünfzig Prozent je fehlender Anwendung nach § 3 Abs. 6. 106,88 € ist daraus gerechnet.Rechnung: 207,93 € (2025, GKV-Spitzenverband) × 12,7404/12,3934 = 213,75 € (2026); Zuschlag 7,77 € × 12,7404/12,3934 = 7,99 €.Stand: 07.10.2026

Woran die Zahlung sonst hängt

  1. Geprüft wird nur KIM

    Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen

  2. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme

    Nicht der Tag Ihres Antrags. Bei unvollständigen Angaben setzt der GKV-Spitzenverband eine einmalige Nachfrist von zwei Wochen, sonst rutscht die Zahlung ins Folgequartal.

    TI-Finanzierungsvereinbarung, § 5 Abs. 2 · § 6 Abs. 3 und 4

QuelleTI-Finanzierungsvereinbarung Pflege (SGB XI) vom 9. April 2024, Volltext geprüft.

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