TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen
Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur seit dem 1. Juli 2025 vorgeschrieben. Wer noch nicht angebunden ist, holt das nach: Die TI-Pauschale gibt es ab dem Monat der Aufschaltung, und den Anspruch müssen Sie innerhalb eines Jahres geltend machen.
Beträge: GKV-Spitzenverband für 2025, fortgeschrieben mit dem Orientierungswert 2026 · Frist: § 341 Abs. 8 SGB V
Bis wann muss eine Pflegeeinrichtung angebunden sein?
Bis zum 1. Juli 2025. Bis dahin mussten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen alle Voraussetzungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfüllen. Wer noch nicht angebunden ist, holt das nach; die Pauschale gibt es ab dem Monat der Aufschaltung.
GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 07.10.2026
Bekommt jede Einrichtung eine eigene Pauschale?
Ja. Besteht für mehrere Einrichtungen eines Trägers ein Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Abs. 2 SGB XI, hat jede darunter fallende Einrichtung einen eigenen Anspruch. Wer daneben Versorgungsverträge nach SGB V hat, rechnet die Pauschale trotzdem nur einmal ab.
GesetzeslageGKV-SpitzenverbandStand: 31.08.2026
Wie lange habe ich Zeit, den Anspruch geltend zu machen?
Ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Nachweis des Anschlusses gegenüber dem GKV-Spitzenverband, und Ansprüche, die länger zurückliegen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Wer die Anbindung abschließt und den Antrag liegen lässt, verliert das Geld endgültig.
GesetzeslageGKV-SpitzenverbandStand: 31.08.2026
Wie hoch ist die Pauschale für Pflegeeinrichtungen?
2026 sind es 213,75 Euro Grundpauschale im Monat, dazu zwei Zuschlagspauschalen von je 7,99 Euro. Die Vereinbarung von 2024 nennt noch 192,80 und 7,20 Euro, wird aber jährlich zum 1. Januar mit dem Punktwert fortgeschrieben, erstmals 2024. Für 2025 nennt der GKV-Spitzenverband 207,93 und 7,77 Euro.
AuslegungGKV-SpitzenverbandRechnung: 207,93 € (2025, GKV-Spitzenverband) × 12,7404/12,3934 = 213,75 € (2026); Zuschlag 7,77 € × 12,7404/12,3934 = 7,99 €.Stand: 07.10.2026
Was bis wann gilt
- 1.7.2025Anschluss für Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben
- heuteAnspruch entsteht mit der Aufschaltung
- + 1 JahrAusschlussfrist: Anspruch nach dem Anschluss geltend machen
GesetzeslageBundesministerium der JustizStand: 07.10.2026
So läuft die Anbindung
- Bedarf klären
Beruf, Bundesland und aktueller TI-Stand. Zwei Minuten, über das Formular unten.
Steuert: wir - Karten beantragen
SMC-B und eHBA werden bei eGBR und Vertrauensdiensteanbieter beantragt. eGBR Vertrauensdiensteanbieter (gematik)
Steuert: Behörden - Installation
Das TI-Gateway wird bei Ihnen aufgeschaltet. Den Termin stimmen wir so ab, dass der Betrieb weiterläuft.
Steuert: Anbieter - Pauschale abrechnen
Eigenerklärung im GKV-Antragsportal, danach zahlt der GKV-Spitzenverband quartalsweise.
Steuert: GKV-Spitzenverband
Wann wird die TI-Pauschale gezahlt?
Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen
| Aufschaltung im | Antrag spätestens | Auszahlung spätestens | Monate vorfinanziert |
|---|---|---|---|
| Januar | 30.06. | 15.09. | 8 |
| April | 30.09. | 15.12. | 8 |
| Juli | 31.12. | 15.03. | 8 |
| Oktober | 31.03. | 15.06. | 8 |
GesetzeslageTI-Finanzierungsvereinbarung, § 6 Abs. 3 und 5Stand: 07.10.2026
Was laufen muss
Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen
Was die Pauschale kürzt
| Fall | Pauschale je Monat | Fundstelle |
|---|---|---|
| Alles nachgewiesen | 213,75 € | § 2 Abs. 1 |
| Eine Anwendung fehlt | 106,88 € | § 3 Abs. 6 |
| Zwei Anwendungen fehlen | 0,00 € | § 3 Abs. 7 |
| Kein TI-Anschluss | 0,00 € | § 3 Abs. 7 |
AuslegungFünfzig Prozent je fehlender Anwendung nach § 3 Abs. 6. 106,88 € ist daraus gerechnet.Rechnung: 207,93 € (2025, GKV-Spitzenverband) × 12,7404/12,3934 = 213,75 € (2026); Zuschlag 7,77 € × 12,7404/12,3934 = 7,99 €.Stand: 07.10.2026
Woran die Zahlung sonst hängt
- Geprüft wird nur KIM
Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen
- Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme
Nicht der Tag Ihres Antrags. Bei unvollständigen Angaben setzt der GKV-Spitzenverband eine einmalige Nachfrist von zwei Wochen, sonst rutscht die Zahlung ins Folgequartal.
TI-Finanzierungsvereinbarung, § 5 Abs. 2 · § 6 Abs. 3 und 4
QuelleTI-Finanzierungsvereinbarung Pflege (SGB XI) vom 9. April 2024, Volltext geprüft.
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Anfrage für Pflegeeinrichtung. Schreiben Sie uns Bundesland, aktuellen TI-Stand und Ihre Frage. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.
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