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TI-Anbindung für Hebammen

Für Hebammen gilt die TI-Finanzierung seit dem 1. Juli 2021 (§ 380 Abs. 1 SGB V), im Fristenkatalog des § 360 Abs. 8 SGB V stehen Hebammen nicht. Seit der Vereinbarung vom 23. Januar 2024 rechnet die TI-Pauschale wie bei den Heilmittelerbringern: eine monatliche Grundpauschale plus eine Zuschlagspauschale je Heilberufsausweis, ausgezahlt quartalsweise.

213,75 €Grundpauschale 2026, monatlich, dazu 7,99 € je eHBA
quartalsweiseAuszahlung durch den GKV-Spitzenverband

TI-Finanzierungsvereinbarung Hebammen (§ 380 SGB V) vom 23. Januar 2024, Volltext geprüft · § 360 Abs. 8 SGB V (Fristenkatalog). Den Betrag nennt die Vereinbarung nicht selbst; er ist aus der BMG-Festlegung und dem Orientierungswert 2023 bis 2026 gerechnet.

Gilt der 1. Oktober 2027 auch für Hebammen?

Dazu haben wir keine geprüfte Quelle. Wir beantworten das in der Regel innerhalb einer Stunde, spätestens am nächsten Werktag. Frage stellen

Bekomme ich trotzdem Geld für die Anbindung?

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So läuft die Anbindung

  1. Bedarf klären

    Beruf, Bundesland und aktueller TI-Stand. Zwei Minuten, über das Formular unten.

    Steuert: wir
  2. Karten beantragen

    SMC-B und eHBA werden bei eGBR und Vertrauensdiensteanbieter beantragt. eGBR Vertrauensdiensteanbieter (gematik)

    Steuert: Behörden
  3. Installation

    Das TI-Gateway wird bei Ihnen aufgeschaltet. Den Termin stimmen wir so ab, dass der Betrieb weiterläuft.

    Steuert: Anbieter
  4. Pauschale abrechnen

    Eigenerklärung im GKV-Antragsportal, danach zahlt der GKV-Spitzenverband quartalsweise.

    Steuert: GKV-Spitzenverband

Anfrage stellen

Anfrage für Hebamme. Schreiben Sie uns Bundesland, aktuellen TI-Stand und Ihre Frage. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.

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